Zu § 3 Mitgliedschaft (1) Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand auf Beschluss der Mitgliederversammlung an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße für die Ziele des Vereins eingesetzt haben. (2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 12 DM pro Jahr (Stand: 01.01.1995). Er kann bar bezahlt, überwiesen oder durch Einziehungsauftrag eingezogen werden. Die Einziehung erfolgt ab Datum … Geschäftsordnung weiterlesen
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